Als Fachberater für das Gesundheitswesen kennen wir die berufsspezifischen Besonderheiten, die „normalen“ Steuerberatern nicht zwingend geläufig sind. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines Businessplans und beraten Sie auf dem Gebiet der Gründerunterstützung und Finanzierung. Aufgrund der vielen gesetzlichen und steuerrechtlichen Hürden arbeiten wir das Gründungskonzept präzise aus, beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform und geben Ihnen Unterstützung bei Kreditgesprächen. Wir verfügen über gute Kontakte zu verschiedenen Banken. Ein wesentlicher Bestandteil der Existenzgründung ist ein stimmiger und aussagekräftiger Liquiditäts-, Rentabilitäts-, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan. Im Anschluss an die Gründung unterstützen wir Sie und Ihr Praxisteam fortlaufend bei der Umsetzung des Businessplans in allen steuerlichen- und wirtschaftlichen Fragen. Wir überwachen dabei im Rahmen des sog. Forecasting laufend, ob die geplanten Ziele erreicht werden und greifen rechtzeitig beratend ein.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind eine Kooperationsform von mehreren Leistungserbringern und nunmehr auch bei fachgruppengleicher Qualifikation möglich. Die Bildung komplexerer Einheiten ohne Begrenzung der Anzahl angestellter Ärzte sowie die mögliche Haftungsbegrenzung durch die Rechtsform einer GmbH sprechen immer häufiger für das MVZ, sei es durch Neugründung oder den Wechsel aus einer Berufsausübungsgemeinschaft. Patienten nehmen das praktische, vielseitige Angebot aus mehreren Praxen und gesundheitsnahen Dienstleistern an einem Ort gern an. Für Heilberufler und Dienstleister, die auf eine kollegiale Kooperation und wenig Verwaltung Wert legen, bietet ein MVZ angenehme Arbeitsbedingungen. Vor der MVZ-Gründung gilt es einige Klippen zu umschiffen, zum Beispiel:
Wir begleiten Sie von der Idee bis zur Gründung eines MVZ auf allen Stufen. Dabei prüfen wir welche Einbringungsmöglichkeiten der bisherigen Praxis für Sie am Sinnvollsten sind. Hier spielen nicht nur steuerlich begünstigte Einbringungen eine Rolle, sondern auch persönliche Perspektiven und Entwicklungen sowie die Praxisnachfolge. Auf die Begleitung des Überganges von der bisherigen Praxis zum neuen MVZ (ggf. auch ein MVZ durch nur einen Gesellschafter alleine) legen wir besonderen Wert, damit das MVZ ein Erfolg wird. Wir koordinieren alle notwendigen Maßnahmen und lassen Sie an keiner Stelle alleine. Wie bei Umstrukturierungen, unterstützen uns dabei verschiedene Juristen mit Spezialisierungen, die notwendigen Verträge entsprechend der gewählten Gestaltung rechtssicher zu formulieren.
Die Umstrukturierung von Kooperationsformen sind komplexe und anspruchsvolle Aufgaben, die ein fundiertes Branchenwissen und eine professionelle Aufarbeitung der steuer- und zulassungsrechtlichen Fragen sowie des persönlichen Hintergrundes erfordern. Wird hier unsauber gearbeitet und ein falscher Weg gewählt, kann es später teuer werden. Wir begleiten Sie auf dem Weg, die für Sie passende Gestaltung der Kooperationsform zu finden und beleuchten dabei alle notwendigen und relevanten Fragestellungen nach dem Umwandlungsgesetz bzw. Umwandlungssteuergesetz. Uns unterstützen dabei verschiedene Juristen mit Spezialisierungen, die notwendige Verträge entsprechend der gewählten Gestaltung rechtssicher formulieren.
Beispiele von drei Problemkreisen bei Umstrukturierungen (es gibt viele viele mehr..):
Bei mehreren Gesellschaftern gehören Transparenz und Klarheit in das Zahlenwerk. Eine Unternehmens- und Liquiditätsplanung sowie glasklare Kommunikation der Buchführung und Bilanzierung gehören zum Notwendigen, um den Wert der Beteiligung zu erhalten. Wir wickeln für Kooperationen grundsätzlich die gesamten betrieblichen Geschäftsvorfälle ab, inkl. Sonderbetriebsvermögen des einzelnen Gesellschafters und ggf. dessen private Steuererklärungen.
Gesellschaftliche Strukturen unterscheiden sich von denen einer Einzelpraxis. Bei mehreren Beteiligten bergen sie Konfliktpotential, wenn sie nicht auf einander abgestimmt werden. Private Risiken könnten so die Kooperation gefährden. Wir übernehmen die Beratung und Steuerplanung sämtlicher Gesellschafter und stimmen diese auf die Kooperation ab. Wir verstehen uns dabei als neutraler Berater der Gesellschaft, der die Gesellschaftsinteressen im Vordergrund hat. Das „Geld verdienen“ hat dabei Vorrang vor dem Reduzieren der Steuerbelastung.
Die Leistungen der Steuerberatung bilden das Fundament unserer Beratungen. Sie richten sich je nach Größe der Praxis bzw. des Unternehmens und Ihren Wünschen. Ziel ist es, die handels- und steuerrechtlichen Pflichten zu erfüllen und dabei die Grundlagen so zu ermitteln, dass eine zielorientierte Beratung und Controlling möglich werden. Darüber hinaus gehört zu den Kernkompetenzen des Steuerberaters die Prüfung steuerlicher Modelle, die Steuerplanung, die Beratung in steuerlichen Einzelthemen sowie die Deklaration, d. h. die korrekte Abgabe von Steuererklärungen.
Die betriebswirtschaftliche Beratung beschäftigt sich mit allen wirtschaftlichen Fragen Ihrer Praxis zum Beispiel dem Aufbau, der Planung und Entwicklung sowie der Nachfolge Ihrer Praxis bzw. Ihres Unternehmens. Sie bilden den Schwerpunkt unserer Kanzlei und die Grundlage einer erfolgreichen Verfolgung Ihrer Praxis- und Unternehmensstrategie. Diese Leistungen gehen aufgrund der wirtschaftlichen Thematik weit in die Unternehmensführung und Planung hinein.
Bitte wählen Sie aus einem der beiden Dienstleistungsbereiche:
Unsere Beratung umfasst folgende Aspekte:
Unsere Beratung umfasst folgende Aspekte: