Beratung von Kooperationsformen

Verbundenes Wissen im Steuer- und Zulassungsbereich

Kooperationsformen gewähren enorme Chancen die Praxis erfolgreich weiter zu entwickeln und auszubauen. Trotz Berufswahlfreiheit müssen im Gesundheitswesen neben den steuerlichen Aspekten auch die hoch angelegten Maßstäbe des Vertrags-, Berufs-, Zulassungs- sowie des Strafrechts Beachtung finden. Dieses Minenfeld an Risiken aus allen Rechtsgebieten, gilt es zu umschiffen. Hier benötigen Sie hoch spezialisierte Beratung, die alle wichtigen Bereiche im Blick hat. Es gilt der Grundsatz, dass klare vertragliche Regelungen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.

Die wichtigsten Kooperationsformen sind zur Zeit:

  • Berufsausübungsgemeinschaft
    • als „Gemeinschaftspraxis“ (heute nur noch BAG genannt)
    • als überörtliche BAG
    • als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
    • als Jobsharing
  • Praxis- oder Apparategemeinschaften bzw. Ärztehäuser (i. S. von „Kosten-Pools“)
  • Praxisnetze, Integrierte Versorgung oder Kooperationen mit Krankenhäusern

Einige Beispiele zu aktuellen Fragen und Risiken:

  • Wahrung ärztlicher Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten: Eine Kooperation mit Physiotherapeuten wäre in der Regel nur im Rahmen der Integrierten Versorgung möglich.
  • Vorsicht bei „Nullbeteiligungen“. Konsequenzen können sich u. a. im Bereich des Steuerrechts, des Strafrechts, der Berufsordnung sowie im Abrechnungswesen ergeben und damit ernsthaft die Existenz bedrohen.
  • BAG: Wenn gewerbliche Einkünfte die freiberuflichen Einkünfte „infizieren“ und das Finanzamt eine Umqualifizierung zu einem Gewerbe vornimmt, etwa wenn ein Zahnarzt Zahnpflegeartikel verkauft werden.
  • Wird eine bisherige Praxis an eine neu gegründete Kooperation gegen ein gesondertes Entgelt überlassen, löst dies Umsatzsteuer aus, ohne dass diese bei der Kooperation wieder in Abzug gebracht werden kann.
  • Die Finanzierung eines Anteilserwerbs über „Abschmelzungsmodelle“ (d. h. vom Anteil abweichende Gewinnanteile) ist ein hohes Risiko, wenn Grenzbeträge direkt oder indirekt genannt werden.

Welche Leistungen erbringen wir speziell für Kooperationsformen?

Existenzgründung

Als Fachberater für das Gesundheitswesen kennen wir die berufsspezifischen Besonderheiten, die „normalen“ Steuerberatern nicht zwingend geläufig sind. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines Businessplans und beraten Sie auf dem Gebiet der Gründerunterstützung und Finanzierung. Aufgrund der vielen gesetzlichen und steuerrechtlichen Hürden arbeiten wir das Gründungskonzept präzise aus, beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform und geben Ihnen Unterstützung bei Kreditgesprächen. Wir verfügen über gute Kontakte zu verschiedenen Banken. Ein wesentlicher Bestandteil der Existenzgründung ist ein stimmiger und aussagekräftiger Liquiditäts-, Rentabilitäts-, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan. Im Anschluss an die Gründung unterstützen wir Sie und Ihr Praxisteam fortlaufend bei der Umsetzung des Businessplans in allen steuerlichen- und wirtschaftlichen Fragen. Wir überwachen dabei im Rahmen des sog. Forecasting laufend, ob die geplanten Ziele erreicht werden und greifen rechtzeitig beratend ein.

MVZ-Gründung / Umwandlung in ein MVZ

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind eine Kooperationsform von mehreren Leistungserbringern und nunmehr auch bei fachgruppengleicher Qualifikation möglich. Die Bildung komplexerer Einheiten ohne Begrenzung der Anzahl angestellter Ärzte sowie die mögliche Haftungsbegrenzung durch die Rechtsform einer GmbH sprechen immer häufiger für das MVZ, sei es durch Neugründung oder den Wechsel aus einer Berufsausübungsgemeinschaft. Patienten nehmen das praktische, vielseitige Angebot aus mehreren Praxen und gesundheitsnahen Dienstleistern an einem Ort gern an. Für Heilberufler und Dienstleister, die auf eine kollegiale Kooperation und wenig Verwaltung Wert legen, bietet ein MVZ angenehme Arbeitsbedingungen. Vor der MVZ-Gründung gilt es einige Klippen zu umschiffen, zum Beispiel:

  • Verlust der Individualzulassung bei Gründung einer MVZ-GmbH
  • Entzug der MVZ-Zulassung durch unzulässige Leistungserbringer
  • Gründung mit ganzen, halben oder Viertel-Arztstellen
  • die haftungs- und steuerrechtlichen Aspekte bei der Wahl von GmbH oder GbR/PartnG
  • die gesellschaftsrechlichen Regelungen zum Ein- und Austritt von Gesellschaftern

Wir begleiten Sie von der Idee bis zur Gründung eines MVZ auf allen Stufen. Dabei prüfen wir welche Einbringungsmöglichkeiten der bisherigen Praxis für Sie am Sinnvollsten sind. Hier spielen nicht nur steuerlich begünstigte Einbringungen eine Rolle, sondern auch persönliche Perspektiven und Entwicklungen sowie die Praxisnachfolge. Auf die Begleitung des Überganges von der bisherigen Praxis zum neuen MVZ (ggf. auch ein MVZ durch nur einen Gesellschafter alleine) legen wir besonderen Wert, damit das MVZ ein Erfolg wird. Wir koordinieren alle notwendigen Maßnahmen und lassen Sie an keiner Stelle alleine. Wie bei Umstrukturierungen, unterstützen uns dabei verschiedene Juristen mit Spezialisierungen, die notwendigen Verträge entsprechend der gewählten Gestaltung rechtssicher zu formulieren.

Umstrukturierung

Die Umstrukturierung von Kooperationsformen sind komplexe und anspruchsvolle Aufgaben, die ein fundiertes Branchenwissen und eine professionelle Aufarbeitung der steuer- und zulassungsrechtlichen Fragen sowie des persönlichen Hintergrundes erfordern. Wird hier unsauber gearbeitet und ein falscher Weg gewählt, kann es später teuer werden. Wir begleiten Sie auf dem Weg, die für Sie passende Gestaltung der Kooperationsform zu finden und beleuchten dabei alle notwendigen und relevanten Fragestellungen nach dem Umwandlungsgesetz bzw. Umwandlungssteuergesetz. Uns unterstützen dabei verschiedene Juristen mit Spezialisierungen, die notwendige Verträge entsprechend der gewählten Gestaltung rechtssicher formulieren.

Beispiele von drei Problemkreisen bei Umstrukturierungen (es gibt viele viele mehr..):

  • Wird eine Praxis erworben und soll die genutzte Immobilie im Eigentum bleiben, entsteht Sonderbetriebsvermögen, welches eine besondere Vertragsgestaltung erfordert.
  • Soll eine Praxis in eine MVZ GmbH eingebracht werden, sind alle wesentlichen Betriebsgrundlagen zu Übertragen, sonst werde stille Reserven aufgedeckt und versteuert.
  • Bei Personengesellschaften (GbR, PartnG) sind umfangreiche Ein- und Austrittsregelungen notwendig, damit der immaterielle Praxiswert nicht ohne Gegenleistung „überspringt“.

Rechnungswesen

Bei mehreren Gesellschaftern gehören Transparenz und Klarheit in das Zahlenwerk. Eine Unternehmens- und Liquiditätsplanung sowie glasklare Kommunikation der Buchführung und Bilanzierung gehören zum Notwendigen, um den Wert der Beteiligung zu erhalten. Wir wickeln für Kooperationen grundsätzlich die gesamten betrieblichen Geschäftsvorfälle ab, inkl. Sonderbetriebsvermögen des einzelnen Gesellschafters und ggf. dessen private Steuererklärungen.

Steuerberatung

Gesellschaftliche Strukturen unterscheiden sich von denen einer Einzelpraxis. Bei mehreren Beteiligten bergen sie Konfliktpotential, wenn sie nicht auf einander abgestimmt werden. Private Risiken könnten so die Kooperation gefährden. Wir übernehmen die Beratung und Steuerplanung sämtlicher Gesellschafter und stimmen diese auf die Kooperation ab. Wir verstehen uns dabei als neutraler Berater der Gesellschaft, der die Gesellschaftsinteressen im Vordergrund hat. Das „Geld verdienen“ hat dabei Vorrang vor dem Reduzieren der Steuerbelastung.

Unsere Dienstleistungen

Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung von m-med

Die Leistungen der Steuerberatung bilden das Fundament unserer Beratungen. Sie richten sich je nach Größe der Praxis bzw. des Unternehmens und Ihren Wünschen. Ziel ist es, die handels- und steuerrechtlichen Pflichten zu erfüllen und dabei die Grundlagen so zu ermitteln, dass eine zielorientierte Beratung und Controlling möglich werden. Darüber hinaus gehört zu den Kernkompetenzen des Steuerberaters die Prüfung steuerlicher Modelle, die Steuerplanung, die Beratung in steuerlichen Einzelthemen sowie die Deklaration, d. h. die korrekte Abgabe von Steuererklärungen.

Die betriebswirtschaftliche Beratung beschäftigt sich mit allen wirtschaftlichen Fragen Ihrer Praxis zum Beispiel dem Aufbau, der Planung und Entwicklung sowie der Nachfolge Ihrer Praxis bzw. Ihres Unternehmens. Sie bilden den Schwerpunkt unserer Kanzlei und die Grundlage einer erfolgreichen Verfolgung Ihrer Praxis- und Unternehmensstrategie. Diese Leistungen gehen aufgrund der wirtschaftlichen Thematik weit in die Unternehmensführung und Planung hinein.

Bitte wählen Sie aus einem der beiden Dienstleistungsbereiche:

Steuerberatung

Unsere Beratung umfasst folgende Aspekte:

  • steuerliche Beratung
  • Steuererklärung
  • Jahresabschluss
  • Buchhaltung
  • Gehaltsabrechnung
Mehr erfahren

Betriebswirtschaftliche Beratung

Unsere Beratung umfasst folgende Aspekte:

  • wirtschaftliche Beratung
  • Unternehmensplanung
  • Praxisbewertung / Betriebsvergleich
  • Umstrukturierung
  • Praxisnachfolge/ -verkauf
  • Praxis-Coaching
Mehr erfahren
02 Leistungen