Fortbildung

Fortbildung ist selbstverständlich …

Steuerberater sind gemäß § 57 Abs. 2a StBerG verpflichtet sich fortzubilden. Und zwar gem. § 4 Abs 2 Satz 2 der Berufsordnung in dem Umfange, „wie dies zur Sicherung und Weiterentwicklung der für ihre berufliche Tätigkeit erforderlichen Sachkunde notwendig ist“. Eine Überprüfung dieser Verpflichtung ist jedoch nicht vorgesehen.

Grund genug für uns, Ihnen mitzuteilen, durch welche Seminare / Seminaranbieter und durch welche Fachliteratur sich unser gesamtes Team für Sie immer auf dem aktuellen Stand hält.

Aufgrund der Fachqualifikationen „Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)“ und „Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)“ besteht eine Verpflichtung zur jährlichen Pflichtfortbildung von mindestens 20 Stunden. Diese Durchführung der Pflichtfortbildung wird vom DStV e.V. überwacht und geprüft. Wird die Pflichtfortbildung nicht durchgeführt, werden die Zusatzqualifikationen aberkannt.

Ein wichtiger Aspekt unserer Tätigkeit ist der Umgang mit EDV. Aktuelle EDV ist bei uns nicht nur eine Floskel sondern ein Antrieb zur Fortentwicklung unserer Kanzlei. Eine elektronische Dokumentenführung (DMS) und überwiegende Korrespondenz per E-Mail sind bei uns Standard.

Laufende Seminare

  • H.a.a.S. GmbH – Aktuelles Steuerrecht
  • Akademie Henssler – Rechtsänderungen
  • Steuerberaterkammer (Kongresse)
  • Deutscher Steuerberaterverband (DStV e.V.)
  • DATEV e.G.

Literaturauswertung

  • Deutsches Steuerrecht (DStR)
  • Die Steuerberatung
  • IWW – Praxis Freiberufler-Beratung
  • MaxPlanck FORSCHUNG
  • Handelsblatt
  • DATEV – Magazin
  • Diverse Steuerrechts-Newsletter