Beratung von GmbH's & Co. KG's

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG gehört bei den meisten Beratern zu der beliebtesten Rechtsform. Warum? Diese Gesellschaftsform ist hochgradig flexibel. Mit ihr lassen sich zahlreiche Gestaltungen zur Erbschaftsteuer, Beteiligung von Mitarbeitern, Strukturierung von Familienstämmen, Haftungsoptimierungen, Vermeidung von Offenlegungspflichten und vieles mehr erzielen. Die Gesellschaftsform ist auf Grund ihrer Beliebtheit jedoch sehr stark rechtlichen Änderungen durch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung unterworfen. Es gibt eine Vielzahl von Urteilen, die bei der Beratung zu berücksichtigen sind. Bei dieser Gesellschaftsform werden z. B. folgende Punkte häufig nicht ausreichend untersucht bzw. nicht regelmäßig den gesetzlichen oder wirtschaftlichen Veränderungen angepasst:

  • Gesellschaftsverträge im Hinblick auf Kapitalkonten
  • Regelung im Gesellschaftsvertrag zur Handlungsfähigkeit bei mehreren Geschäftsführern
  • Wechselseitige Beteiligungen im Hinblick auf Organschaftsverhältnisse bzw. Betriebsaufspaltungen
  • Umsatzsteuerliche Besonderheiten zwischen Komplementärin und der KG
  • Deutliche Abgrenzungskriterien zur vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG

Seit Jahren betreuen wir viele Gesellschaften in dieser Rechtsform und passen diese jeweils den aktuellen steuerlichen Situationen an.