Die Abgabe von Steuererklärungen orientiert sich an der Vergangenheit und ist im optimalen Fall das Ergebnis von vorhergehenden Beratungen ist. Wir erstellen für Sie alle notwendigen Steuererklärungen. Dazu gehören unter anderem:
Rechtsbehelfsverfahren: Die Qualität der von der Finanzverwaltung erstellten Bescheide schwankt je nach Bearbeiter und Jahr stark, obwohl inzwischen vollständig elektronisch übermittelt wird. Notwendige Einsprüche übernehmen wir und führen Einspruchsverfahren ggf. bis vor das Finanzgericht. Wir übernehmen auch damit verbundene steuerliche Anträge wie zum Beispiel Aussetzung der Vollziehung oder Verhinderung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Außenprüfungen: Im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung (umgangssprachlich Betriebsprüfung) sind wir der erste Ansprechpartner für das Finanzamt. Wir bereiten diese Prüfungen sorgfältig vor und stellen die notwendigen Dokumente und Daten bereit. Diese Prüfungen finden überwiegend in unseren Räumlichkeiten statt, die notwendige Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir. Die Prüfungsergebnisse werden dann im Anschluss mit Ihnen ausgewertet. Somit sind Ihr Unternehmen und die Mitarbeiter weitgehend von den Prüfungshandlungen nicht belastet. Zum Teil werden Außenprüfungen heute von uns bereits als elektronische Prüfungen durchgeführt.
Sollte darüber hinaus in der Vergangenheit mal etwas in Ihrem Geschäftsablauf schief gegangen sein, beraten und begleiten wir Sie, ggf. mit einem Juristen, bei der Nacherklärung oder Selbstanzeige von Einkünften gegenüber dem Finanzamt.
Sämtliche Steuererklärungen werden von uns elektronisch erstellt und auch auf elektronischem Wege direkt vom Rechenzentrum der DATEV e.G. in Nürnberg auf sicheren Wegen an die Finanzverwaltung übermittelt. Wir verwenden dafür das sog. Authentifizierungsverfahren. Wir versuchen weitgehend auf Papier zu verzichten und stellen Ihnen Kopien der Steuererklärung gerne als PDF zur Verfügung.