Umstrukturierung

Stillstand ist Rückschritt – Veränderungen sind notwendig

Nach diesem Prinzip arbeiten alle wirtschaftlich orientierten Unternehmen. Die stetige Reflektion seiner selbst zeigt Handlungsbedarf auf. Meist sind es gesundheitspoltische oder steuerliche Entwicklungen, die eine Anpassung an Veränderungen notwendig machen.

Was sind beispielsweise Anlässe für Umstrukturierungen?

  • Mehrere Ärzte möchten zusammen eine Berufausübungsgemeinschaft gründen.
  • Ein MVZ soll in Form einer GmbH gegründet werden und die bestehenden Praxen sollen eingebracht werden.
  • Ein MVZ in Form einer PartnG soll in ein MVZ in Form einer GmbH integriert werden.
  • Ein Arzt möchte seine Tochter in die Praxis aufnehmen, dass Grundstück soll der neu entstehenden Berufsausübungsgemeinschaft überlassen werden.
  • Eine ambulante Praxis im Klinikum soll in ein MVZ überführt werden und die ärztliche Leitung beim Klinikum liegen.
  • Ein Allgemeinmediziner möchte enger mit einer Physiopraxis zusammenarbeiten.
  • Eine stationäre Pflegeeinrichtung möchte einen neuen Kapitalgeber aufnehmen und zwei Ärzte anstellen.
  • Gesellschafter die bisher als „Null-Beteiligte“ galten sollen Gesellschafter an verschiedenen Standorten werden.
  • Honorarärzte im Klinikum werden als Arztstellen durch die Rechtsprechung klassifiziert.

Dies ist nur ein Ausschnitt von Anlässen, die einen Anlass für Umstrukturierung bieten können. Allen Anlässen gemein ist, dass zuerst nur die Idee im Raum steht und ein Teil der Informationen die notwendig sind, nicht bekannt sind oder nicht als relevant eingeschätzt werden.

Was tun wir für Sie?

Wenn Sie schon eine Idee zur Veränderung haben, überprüfen wir mit Ihnen zusammen, ob die von Ihnen beabsichtigte Umstrukturierung möglich und sinnvoll ist. Dazu erörtern wir, welche Zielsetzung mit der Umstrukturierung verbunden ist und ob diese damit auch erreicht werden kann. Wir empfehlen und begleiten keine Umstrukturierungen, die per se schon die geweckten Erwartungen nicht erfüllen können. Haben Sie noch keine Idee wie Ihre Zielsetzung erreicht werden kann, analysieren wir Ihren Sachverhalt und Ihre gewünschten Zielsetzungen und erarbeiten einen Vorschlag zur Umstrukturierung.

Wir koordinieren für Sie !

Umstrukturierungen erfordern in fast allen Fällen juristische Unterstützung im gesellschaftsrechtlichen Bereich und die Ausarbeitung von vertraglichen Gestaltungen. Manche Gestaltungen laufen nach Umwandlungsgesetz, manche nur nach Umwandlungssteuergesetz. In bestimmten Fällen sind Reihenfolgen bei der Umstrukturierung zu beachten. Hier ist vernetztes Fachwissen notwendig, einer alleine kann dies selten bewältigen. Jedwede rechtliche Gestaltungen haben wieder Auswirkungen auf steuerliche Gestaltungen. Wir belasten Sie nicht mit diesen juristischen und steuerlichen Feinheiten und Aufgabenstellungen sondern übernehmen die vollständige Koordination und Kommunikation, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Wir überwachen auch im Folgenden nach erfolgreicher Umstrukturierung, ob die von Ihnen erwarteten und definierten Zielsetzungen eintreffen und schlagen ggf. Anpassungsmaßnahmen vor.