Praxisbewertung / Betriebsvergleich

Praxisbewertung

Grundsätzlich beschreibt der Begriff der Praxisbewertung bzw. der Unternehmensbewertung, dass der Markt- oder Verkehrswert einer Praxis bzw. eines Unternehmens ermittelt wird. Je nach Bewertungsanlass können hier durchaus unterschiedliche Ergebnisse vorliegen.

Wann braucht man eine Bewertung des Unternehmens?

Ganz allgemein geht der Trend von Einzelunternehmen oder Einzelpraxens hin zu effizienten und größeren Kooperationen bzw. Gesundheitsunternehmen. Gründe dafür liegen u. a. darin, dass die Kostenträger und Rechtsordnungen der Gesundheitsberufe in den letzten Jahren enorme Umstrukturierungen erfahren haben. Budgetierungen müssen immer strenger eingehalten werden. Dies erfordert das Ausschöpfen von Synergiepotenzialen im Kostenbereich, bringt aber auch neue Möglichkeiten das Leistungsspektrum zu erweitern.

Wer in der Gesundheitsbranche arbeitet und/oder ein zweites Standbein ins Auge fasst, kommt sicher früher oder später mit dem Thema Bewertung in Berührung:

  • Klassisches Beispiel: Der Arzt plant seinen Ruhestand und bittet um eine Praxisbewertung, damit die Basis eines Verkaufspreises ermittelt werden kann.
  • Aber auch die Aufnahme eines neuen Partners in eine Gemeinschaftspraxis oder
  • das Ausscheiden eines Mitgesellschafters kann eine Unternehmensbewertung erfordern.
  • Soll eine Beteiligung finanziert werden, benötigt die Bank ebenfalls einen Nachweis der Werthaltigkeit.

Nicht zuletzt kommt es neben oben genannten Beispielen bei unerfreulichen Situationen zur Bewertung von Praxen und Unternehmen:

  • etwa im Fall einer Ehescheidung im Rahmen des Zugewinnausgleichs,
  • bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten,
  • bei einer Insolvenz oder dem Tod des Inhabers.

Neben der reinen Wertermittlung – in der Gesundheitsbranche in der Regel durch das modifizierte Ertragsverfahren festgestellt – liegt der Fokus der Kreditinstitute auf der Kapitaldienstfähigkeit (also ob sich alle Verbindlichkeiten bedienen lassen) und den möglichst nachhaltig erzielbaren Gewinnen unter Berücksichtigung zulassungsrechtlicher Fragen des Unternehmens. Dies belegt eine Ertragsprognose.

Wir erstellen Praxisbewertungen auf Basis des vorliegenden Datenmaterials nach dem modifizierten Ertragswertverfahren oder DCF-Verfahren. Besonderheiten wie z. B. unterschiedliche Vervielfältiger bei Einzelpraxen oder Kooperationen berücksichtigen wir. Wir sind mit den Berechnungsmethoden und den jeweils einzelnen berechtigten oder unberechtigten Kritikpunkten daran vertraut. Es ist unser Anspruch den Praxiswert so realitätsgerecht und objektiv überprüfbar wie möglich zu bewerten.

Dies findet seine Grenze dort, wo gerichtliche Gutachten erstellt werden müssen. Wir arbeiten mit den gleichen Methoden, jedoch gibt es immer wieder Fälle, wo Anwälte aus Streitbarkeit heraus die Objektivität von Gutachten oder Berechnungen anzweifeln, ohne selbst etwas davon zu verstehen. In solchen Fällen, wo wir ein Mandatsverhältnis betreuen, geben wir die gerichtliche Gutachtertätigkeit an öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter ab. Wir sind mit den wichtigsten Gutachtern in Niedersachsen und Bremen persönlich bekannt und kennen deren Arbeitsweise, sodass wir die notwendigen Unterlagen und Informationen so aufbereiten können, dass die Bewertung schnell und unkompliziert verläuft.

02 Vergleich

Betriebsvergleich

Der Betriebsvergleich beantwortet eine zentrale Frage: „Wie stehe ich mit meinem Unternehmen / meiner Praxis im Vergleich zur Fachgruppe bzw. dem Durchschnitt aller Unternehmen der gleichen Betriebsgröße dar?“.

Zugegeben, wenn die Analyse ergibt, dass das Unternehmen bzw. die Praxis in einigen Bereichen unter den Ergebnissen der Vergleichsbetriebe bzw. -praxen liegt, mag das ein unangenehmer Moment sein. Aber wir sehen dies als Chance, die – möglicherweise begründeten – Abweichungen in die Beratung aufzunehmen und gemeinsam mit Ihnen nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen.

Weitere Gründe für einen Branchenvergleich müssen aber nicht gleich mit einem Schreckensszenario einhergehen, sondern können schlicht der persönlichen Planung dienen:

  • Eine etablierte Praxis möchte sich vergrößern und vor weiteren Investitionen den eigenen Vermögensstatus klären.
  • Bei der Personalplanung kann ein Branchenvergleich hilfreich sein, um Kosten für Gehälter angemessen zu kalkulieren.
  • Im Rahmen der Existenzgründung finden Mediziner, Zahnärzte, Heil- und Hilfsmittelerbringer sowie Gesundheitsinstitute durch einen Branchenvergleich Ansatzpunkte zum Durchschnitt von Scheinzahlen und Kosten der regionalen Mitbewerber.

Ein Betriebsvergleich macht aber nur Sinn, wenn die zu vergleichenden Daten auch gleichwertig sind. Wir bekommen vielfach mit, dass nur Durchschnittswerte allgemein zugänglicher Datenbanken genutzt werden oder automatisierte Verfahren der Softwareprogramme, wie z. B. auch von DATEV. Im schlimmsten Fall werden einfach die Vorjahreswerte als Planungsgrundlage genutzt.

Entscheidend ist die Auswahl der Datengrundlage. DATEV-Vergleiche nutzen wir nur in Randbereichen des Gesundheitswesens, da dort Durchschnittswerte meist ausreichend sind. Im Kernbereich des Gesundheitswesens nutzen wir eine der größten Datenbanken in Deutschland: ATLAS MEDICUS von Rebmann Research. Diese Datenbanken werden auch von den großen Banken und vielen öffentlichen Einrichtungen genutzt und haben einen hohen Realitätsgehalt.

Wir erstellen auf Basis Ihrer betriebswirtschaflichen Zahlen einen Betriebsvergleich und stellen diesen detailliert nach Erlös- und Kostenarten für Ihre Fachgruppe bereit. Wir können dabei auch Betriebsvergleiche anhand Ihrer Planzahlen durchführen und Alternativ-Szenarien durchrechnen, die bei den angestellten Arztstellen variiert. Dadurch liefern wir Ihnen Entscheidungsgrundlagen für zukünftige Planungen. In diesem Bericht zeigen wir auch die Honorarpotentiale im ausgewählten Planungsbereich getrennt nach kassen- und privatärztlichen Umsätzen auf.