Gehaltsabrechnungen zu erstellen ist eine Herausforderung für Praxen bzw. Unternehmen. Der gesamte Vorgang der Abrechnung läuft ausschließlich digitalisiert. Spezialthemen wie elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM-Verfahren), zwingende elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteuervoranmeldungen, Schätzbeitragsnachweisen, Berufsgenossenschaftsnachweisen, gezahlte Krankenversicherung an freiwillig/privat Versicherte oder gezahlte Rentenversicherungsbeiträge an Versorgungswerke stellen hohe Anforderungen. Aus zahlreichen Betriebsprüfungen wissen wir, dass die Nachzahlungen aus Prüfungen oft unerwartet eintreffen (beispielhafte Problemkreise: „Mindestlohn“, „Dienstwagen“, „Beitragszuschüsse“, „Nullbeteiligung“). Die Abrechnung von angestellten Ärzten stellt indes besonders hohe Anforderungen, da die Befreiung von der Rentenversicherung aufgrund der Versorgungswerke notwendig ist und zudem Mehrfachbeschäftigungen bei mehreren Praxen und/oder in der Klinik keine Seltenheit sind. Sind angestellte Ärzte auch an der Praxis beteiligt, stellen sich kniffelige Fragen der Sozialversicherungspflicht.
Das links stehende Demo „Lohn in den besten Händen“ stellt dar, welche Vorteile Mandanten haben, wenn sie Gehälter über den Steuerberater abrechnen lassen. Das Demo „DATEV Unternehmen Online (Lohnabrechnung)“ zeigt, wie die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Datenaustausch zum Unternehmen-Online im Lohn- und Gehaltsbereich aussieht. Hier wird der Weg von der Lohndatenvorerfassung über die Möglichkeiten der Auswertung bis zur Bereitstellung der Zahlungen beschrieben. Das interaktive Demo „Brutto/Netto-Abrechnung“ vermittelt einen Eindruck davon, wie eine von uns erstellte Lohnabrechnung im Detail aussieht und gibt dazu Erläuterungen.
Die Lohnbuchhaltung ist die elektronische Verbuchung der Gehaltsabrechnung in ihrer Buchführung. Dabei werden einzelnen Lohnarten bestimmte Konten in der Buchführung zugewiesen und die gesetzlichen Beitragsanteile und Steuern auf die richtigen Konten verbucht. Durch diese Verbuchung, die man „Bruttolohnverbuchung“ nennt, kann in der Buchführung kontrolliert werden, ob die in der Gehaltsabrechnung abgerechneten Beträge (Lohnsteuern, Sozialabgaben, Auszahlungsbeträge) auch so ausgezahlt bzw. abgebucht werden, wie sie abgerechnet wurden. Hinzu kommen auch noch die Erstattungen für Lohnfortzahlungen sowie die Überwachung von Sonderleistungen z. B. Sachbezüge, Tankgutscheine, Warengutscheine oder Aufmerksamkeiten. Bei mehreren Mitarbeitern verliert sich sehr schnell der Überblick, wenn dies nicht sauber aufgezeichnet wird. Bei ambulanten Pflegediensten ist eine genaue Kostenstellenrechnung notwendig um die Kosten von einzelnen Leistungen detailliert darstellen zu können. Hier lassen sich im Rahmen der Buchführung einzelnen Lohnarten bis auf Kostenträgerebene aufgliedern. Sämtliche Auswertungen werden zusätzlich im Unternehmen Online bereitgestellt.