Gehaltsabrechnung

… der sensible Bereich der Praxis – Gehälter

Die Gehaltsabrechnung ist die Abrechnung der Gehälter der Praxis. Die Lohnbuchhaltung meint deren Verbuchung in der Buchhaltung (siehe 02 unten).

Gehaltsabrechnungen zu erstellen ist eine Herausforderung für Praxen bzw. Unternehmen. Der gesamte Vorgang der Abrechnung läuft ausschließlich digitalisiert. Spezialthemen wie elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM-Verfahren), zwingende elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteuervoranmeldungen, Schätzbeitragsnachweisen, Berufsgenossenschaftsnachweisen, gezahlte Krankenversicherung an freiwillig/privat Versicherte oder gezahlte Rentenversicherungsbeiträge an Versorgungswerke stellen hohe Anforderungen. Aus zahlreichen Betriebsprüfungen wissen wir, dass die Nachzahlungen aus Prüfungen oft unerwartet eintreffen (beispielhafte Problemkreise: „Mindestlohn“, „Dienstwagen“, „Beitragszuschüsse“, „Nullbeteiligung“). Die Abrechnung von angestellten Ärzten stellt indes besonders hohe Anforderungen, da die Befreiung von der Rentenversicherung aufgrund der Versorgungswerke notwendig ist und zudem Mehrfachbeschäftigungen bei mehreren Praxen und/oder in der Klinik keine Seltenheit sind. Sind angestellte Ärzte auch an der Praxis beteiligt, stellen sich kniffelige Fragen der Sozialversicherungspflicht.

Die Lösung: Lassen Sie Ihre Lohnabrechnungen durch unsere Kanzlei erstellen.

Das links stehende Demo „Lohn in den besten Händen“ stellt dar, welche Vorteile Mandanten haben, wenn sie Gehälter über den Steuerberater abrechnen lassen. Das Demo „DATEV Unternehmen Online (Lohnabrechnung)“ zeigt, wie die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Datenaustausch zum Unternehmen-Online im Lohn- und Gehaltsbereich aussieht. Hier wird der Weg von der Lohndatenvorerfassung über die Möglichkeiten der Auswertung bis zur Bereitstellung der Zahlungen beschrieben. Das interaktive Demo „Brutto/Netto-Abrechnung“ vermittelt einen Eindruck davon, wie eine von uns erstellte Lohnabrechnung im Detail aussieht und gibt dazu Erläuterungen.

Welche Leistungen sind grundsätzlich in der Gehaltsabrechnung enthalten:

  • Erstellung laufender Gehaltsabrechnungen
  • Führen von Lohnkonten
  • Anmeldung der Lohnsteuer
  • Meldung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Elektronische Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen
  • Regelung des Zahlungsverkehrs
  • Erstellung von Auswertungen und Bereitstellung im Unternehmen Online

Welche Zusatzleistungen im Lohn bieten wir an:

  • Lohn-Vorausberechnungen
  • Erstellung von elektronischen Bescheinigungen
  • Anträge an Finanzamt und Krankenkassen
  • Erstattungsanträge für Entgeltfortzahlungen
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Beratungen rund um das Thema Gehalt
  • Versand von Abrechnungen an Mitarbeiter
  • Gehaltsabrechnung Online für Mitarbeiter
  • Einsatz eines DATEV-Personal-Managementsystems

Welche Vorteile haben Sie davon:

  • Die Lohnabrechnungen werden termingerecht, fachlich korrekt und sicher erstellt. Sie können sich voll auf Ihren eigentlichen Praxisbetrieb konzentrieren.
  • Es ist keine Ablage von Lohnauswertungen mehr notwendig. Durch Unternehmen-Online haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre prüfungssicher gespeicherten Auswertungen.
  • Lohnauswertungen müssen nicht mehr an Mitarbeiter verteilt werden, sondern werden direkt an diese versandt (ab 5 Mitarbeiter sinnvoll).
02 Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung ist die elektronische Verbuchung der Gehaltsabrechnung in ihrer Buchführung. Dabei werden einzelnen Lohnarten bestimmte Konten in der Buchführung zugewiesen und die gesetzlichen Beitragsanteile und Steuern auf die richtigen Konten verbucht. Durch diese Verbuchung, die man „Bruttolohnverbuchung“ nennt, kann in der Buchführung kontrolliert werden, ob die in der Gehaltsabrechnung abgerechneten Beträge (Lohnsteuern, Sozialabgaben, Auszahlungsbeträge) auch so ausgezahlt bzw. abgebucht werden, wie sie abgerechnet wurden. Hinzu kommen auch noch die Erstattungen für Lohnfortzahlungen sowie die Überwachung von Sonderleistungen z. B. Sachbezüge, Tankgutscheine, Warengutscheine oder Aufmerksamkeiten. Bei mehreren Mitarbeitern verliert sich sehr schnell der Überblick, wenn dies nicht sauber aufgezeichnet wird. Bei ambulanten Pflegediensten ist eine genaue Kostenstellenrechnung notwendig um die Kosten von einzelnen Leistungen detailliert darstellen zu können. Hier lassen sich im Rahmen der Buchführung einzelnen Lohnarten bis auf Kostenträgerebene aufgliedern. Sämtliche Auswertungen werden zusätzlich im Unternehmen Online bereitgestellt.